Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die wesentlichen Elemente für das Vorliegen einer dauernden verschlechternden Versetzung. Beispiele aus der Rechtsprechung dazu, wann eine verschlechternde Versetzung vorliegt und wann nicht, veranschaulichen die Thematik. Anschließend setzt sich der Autor mit den Erfordernissen auseinander, die die Zustimmung des Betriebsrats zu einer Versetzung erfüllen muss. Die Zustimmung müsse ausdrücklich und in jedem Einzelfall erfolgen, sie müsse weiters im Vorhinein eingeholt werden. Gegen eine verschlechternde Versetzung ohne Zustimmung des Betriebsrats könne sich nach hL und Rechtsprechung nur der Arbeitnehmer zur Wehr setzen, wozu Gerhartl kritisch anmerkt, dass das Klagsrisiko für die Relevierung eines der Belegschaft eingeräumten Rechtes zur Gänze auf den davon betroffenen Arbeitnehmer überwälzt werde.