Die Autorinnen, allesamt Gleichbehandlungsanwältinnen, geben einen Überblick über die aktuelle Gesetzgebung zum Gleichbehandlungsgesetz und ihre Umsetzung und erläutern, wann eine Diskriminerung vorliegt. Weiters erinnern sie an die seit 2011 verpflichtend zu erstellenden Einkommensberichte. Da mehr als die Hälfte der Anfragen bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts betreffen und es sich dabei sehr oft um Diskriminierungen im Zusammenhang mit einer Elternschaft handelt, geben die Autorinnen Tipps, was Arbeitgeber diesbezüglich - vom Bewerbungsgespräch über die Phase der Schwangerschaft bis hin zum Wiedereinstieg nach der Karenz - beachten sollten. Am zweithäufigsten erreichen die Gleichbehandlungsanwaltschaft Anfragen zu Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, gefolgt von Diskriminierungen aufgrund des Alters und der Religion.