Mit dem Erlass vom 12. 6. 2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, ARD 6404/17/2014, setzt die Finanz die beiden bahnbrechenden VwGH-Erkenntnisse vom 22. 5. 2013, 2009/13/0031, ARD 6340/11/2013 bzw vom 31. 7. 2013, 2010/13/0003, um. Bei der internationalen (Konzern-)Arbeitskräfteüberlassung ist nicht mehr der Arbeitskräfteüberlasser (= zivilrechtlicher Arbeitgeber), sondern der Beschäftiger (= wirtschaftlicher Arbeitgeber) regelmäßig der Arbeitgeber iSd Doppelbesteuerungsabkommens. In einer 2-teiligen Artikelserie informieren die Autoren über die Konsequenzen, die mit der geänderten Rechtsansicht - insbesondere für die Praxis der Personalverrechnung - verbunden sind. Sie gehen überblicksweise auf die Konsequenzen der neuen Rechtsansicht ein, die Abgrenzungskriterien zwischen Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung, informieren über die Besonderheiten mit Deutschland sowie die zu beachtenden Übergangsregeln. Basierend auf der neuen Rechtsansicht haben die Autoren außerdem ein Outbound- und ein Inbound-Fallbeispiel erstellt.