Werden Arbeitnehmer an andere Betriebe überlassen und nehmen dort leitende Angestelltentätigkeiten iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG wahr, ist im Fall einer Arbeitgeberkündigung oftmals strittig, ob sich der Arbeitnehmer auf den allgemeinen Kündigungsschutz des ArbVG berufen kann oder nicht. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (insb OGH 17. 12. 2013, 8 ObA 22/13p, ARD 6405/6/2014) stellt Mosing die möglichen Fallkonstellationen anhand von Beispielen dar und erläutert die konkreten Rechtfolgen für den gekündigten Arbeitnehmer. Dabei sei insbesondere danach zu unterscheiden, ob es sich um eine Überlassung innerhalb eines Konzerns oder an ein drittes Unternehmen handle bzw ob der Überlasser Betriebsinhaber sowohl des Überlassungs- als auch des Beschäftigerbetriebes sei.