Mit 1. 1. 2014 ist die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle (BGBl I 2012/51, ARD 6238/1/2012) in Kraft getreten, mit der der Rechtsschutz im Verwaltungsrecht grundlegend neu organisiert wurde. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen zum sozialversicherungsrechtlichen Verfahren und geht neben der Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen den Verwaltungsgerichten des Bundes und der Länder und der Beteiligung von Laienrichtern im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausführlich auf das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und die Möglichkeit der Revision an den VwGH ein.