Begeht der steuerpflichtige Arbeitgeber ein Finanzvergehen iSd FinStrG (vorsätzliche oder fahrlässige Abgabenhinterziehung, Finanzordnungswidrigkeit, Abgabenbetrug), so bleibt er straffrei, wenn er rechtzeitig sowie formal und inhaltlich korrekt Selbstanzeige erstattet hat. Der Autor geht im ersten Schritt auf die im FinStrG geregelten Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte ein und erläutert diese anhand von Beispielen. Anschließend stellt er die mit der Finanzstrafgesetznovelle 2014 ab 1. 10. 2014 in Kraft getretenen, verschärften Selbstanzeige-Regeln dar und erklärt die fünf Erfolgsbausteine für eine erfolgreiche Selbstanzeige: rechtzeitige Erstattung der Anzeige, unverzügliche und vollständige Offenlegung, Eingeständnis gegenüber der zuständigen Abgabenbehörde, Schadenswiedergutmachung sowie explizite und vollständige Täternennung.