Aus den BehördenFinanzministeriumARD 6422/17/2014 Heft 6422 v. 6.11.2014
Erlass des BMF vom 8. 10. 2014, BMF-010103/0155-IV/4/2014
Bezughabende Norm: § 293b BAO
Sachverhalt: Eine (teilweise stattgebende) Beschwerdevorentscheidung wird nach § 293b BAO berichtigt. Es wurde kein Vorlageantrag eingebracht.