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Bemessungsgrundlagen für Kammerumlagen der Alten- und Pflegeheime ab 2015

In aller KürzeARD 6422/4/2014 Heft 6422 v. 6.11.2014

Bislang waren Mitglieder der Wirtschaftskammer, die Alten- und Pflegeheime betreiben, für auf Grundlage der einschlägigen Berechtigungen entfaltete Tätigkeiten von den Kammerumlagen befreit, in dem die Bemessungsgrundlagen für KU1 und KU2 um 100 % zu kürzen waren. Ab 2015 kommt es nur noch zu einer Kürzung um 80 %. (Quelle: Verlautbarungsblatt der WKO 2013/2)

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