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Service-Entgelt für e-card fällig

In aller KürzeARD 6422/3/2014 Heft 6422 v. 6.11.2014

Für alle Personen, die zum Stichtag 15. November in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, ist vom Dienstgeber das Service-Entgelt für die e-card einzuheben. Für 2015 ist somit am 15. 11. 2014 ein Service-Entgelt in Höhe von € 10,55 fällig. Kein Service-Entgelt ist ua abzuführen für geringfügige Beschäftigte, Arbeitnehmer, die am 15. 11. 2014 keine Bezüge erhalten (zB Präsenz- und Zivildiener oder bei Karenz oder Wochenhilfebezug), Arbeitnehmer, die im 1. Quartal 2015 in Pension gehen, Arbeitnehmer, die aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit am 15. 11. 2014 weniger als 50 % des Entgelts fortgezahlt erhalten, sowie für anspruchsberechtigte Angehörige.

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