Bislang waren Mitglieder der Wirtschaftskammer, die Alten- und Pflegeheime betreiben, für auf Grundlage der einschlägigen Berechtigungen entfaltete Tätigkeiten von den Kammerumlagen befreit, in dem die Bemessungsgrundlagen für KU1 und KU2 um 100 % zu kürzen waren. Ab 2015 kommt es nur noch zu einer Kürzung um 80 %. (Quelle: Verlautbarungsblatt der WKO 2013/2)