Der OGH hat kürzlich entschieden, dass Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft allenfalls freie Dienstnehmer sein können, aber nicht zum Kreis der nach § 1 Abs 1 IESG geschützten Personen gehören und demnach keinen Anspruch auf Insolvenz-Entgelt haben (OGH 24. 3. 2014, 8 ObS 3/14w, ARD 6397/10/2014). Zum besseren Verständnis der Aussagen des OGH setzt sich der Autor mit der Historie und dem Zweck des IESG und dem Verhältnis der Vorstandsmitglieder zum IESG auseinander, ehe er das Urteil analysiert. Der OGH stelle nunmehr klar, dass ein Vorstandsmitglied Unternehmer- und Arbeitgeberfunktion ausübe und für die Belange des IESG der arbeitsrechtliche Arbeitnehmerbegriff heranzuziehen sei, worunter Vorstandsmitglieder nicht fallen. Schuster betont, dass IESG-Beiträge für Vorstandsmitglieder nicht zu leisten sind und die bisher vertretene gegenteilige Auffassung der Sozialversicherungsträger nicht mehr aufrechtzuerhalten sei.