Zu 9 ObA 97/13z, ARD 6371/1/2013: Ist für eine Ausbildung keine Qualifikationsprüfung vorgesehen, ist für den "erfolgreichen Abschluss" der Ausbildung eine Prüfung oder ein Zeugnis nicht erforderlich; es kommt vielmehr darauf an, dass dem Arbeitnehmer ein bestimmtes Wissen und bestimmte Fähigkeiten so vermittelt wurden, dass er darüber verfügen und sie einsetzen kann.