UStG: § 10
Gemäß § 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG 1994 unterliegen Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften iZm Liegenschaften, die Wohnzwecken dienen, dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Wohnzwecken dienen Grundstücke, wenn sie dazu bestimmt sind, in abgeschlossenen Räumen, einschließlich Nebenräumen, privates Leben zu ermöglichen, wenn sie Menschen somit auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft gewähren.