Die immer populärer werdende Telearbeit kann in Form eines echten Dienstvertrages, eines freien Dienstvertrages oder eines Werkvertrages vereinbart werden. Dabei kommen drei verschiedene Formen in Frage, wie die Teleheimarbeit, die alternierende Telearbeit und die mobile Telearbeit. Da im Falle eines echten Dienstverhältnisses das Arbeitsrecht uneingeschränkt gilt, müssen alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Die Autorin hebt hervor, auf welche Punkte Arbeitgeber insbesondere achten müssen, um rechtliche Fehler zu vermeiden. Dabei solle etwa vereinbart werden, wer die erforderlichen Arbeitsmittel bereitstellt, in welcher Form Zugang zu den Unternehmensinformationen besteht bzw wie die Einhaltung des Datenschutzes gewährleistet werden könne. Auch müsse das AZG beachtet werden und müssen Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden. Weiters erklärt Sablatnig, welche steuerrechtlichen Fragen bei Telearbeitern eine Rolle spielen, so etwa, wann eine Dienstreise oder im Falle der Privatnutzung etwa eines firmeneigenen Computers oder Handys ein Sachbezug vorliege.