EuGH 7. 6. 2012, C-39/11 , VBV - Vorsorgekasse
→ zum Vorabentscheidungsersuchen des VwGH siehe ARD 6122/3/2011
Art 63 AEUV - Art 63 Abs 1 AEUV steht Veranlagungsvorschriften für BV-Kassen entgegen, wonach die Veranlagung des Vermögens der Veranlagungsgemeinschaft in Anteilscheinen eines Kapitalanlagefonds, der in einem anderen Mitgliedstaat errichtet ist, nur gestattet ist, wenn dieser Fonds zum Vertrieb seiner Anteile im Inland zugelassen worden ist.