§ 17 Abs 1 PKG - Die Wirkung der Kündigung eines Pensionskassenvertrages durch den Arbeitgeber oder durch die Pensionskasse iSd § 17 Abs 1 PKG erfasst auch jene Anwartschaftsberechtigten, deren Dienstverhältnis zum Arbeitgeber bereits beendet ist. Wurden die Vermögensteile im Zuge der Kündigung auf eine andere Pensionskasse übertragen, ist der ehemalige Arbeitnehmer daher nicht berechtigt, von der (alten) Pensionskasse die Übertragung des Unverfallbarkeitsbetrages auf eine dritte Pensionskasse zu verlangen.