§ 6 Abs 1 GlBG - Für die Frage, ob die sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin durch einen Vorgesetzten einer Personengesellschaft (hier: Kommanditgesellschaft) als Arbeitgeber zuzurechnen ist, sodass die Gesellschaft unmittelbar von der belästigten Arbeitnehmerin auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann (und nicht nur, wenn es die Gesellschaft als Arbeitgeberin schuldhaft unterlässt, gegen die Belästigungen Abhilfe zu schaffen), ist maßgeblich, ob und inwieweit der Vorgesetzte zur selbstständigen Ausübung von Unternehmer- und insbesondere Arbeitgeberfunktionen berechtigt war und die sexuelle Belästigung damit in einem inneren Zusammenhang stand.