ABl L 110 vom 24. 4. 2012 S 1
Durch die vorliegende RL 2012/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. 4. 2012 wird die Umsetzungsfrist für die RL 2004/40/EG um weitere 18 Monate verlängert.
Die RL 2004/40/EG enthält Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder und sollte ursprünglich bis 30. 4. 2008 von den einzelnen Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden (siehe ARD 5502/3/2004). Durch die RL 2008/46/EG wurde die Umsetzungsfrist schon einmal um 4 Jahre verlängert (siehe ARD 5862/5/2008); nunmehr wurde die Frist neuerlich bis 31. 10. 2013 erstreckt, da die Kommission am 14. 6. 2011 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Ersetzung der RL 2004/40/EG angenommen hat, aufgrund der technischen Komplexität des Regelungsgegenstands eine Kundmachung der neuen RL bis zum 30. 4. 2012 aber unwahrscheinlich ist.