§ 255 Abs 1 ASVG - Ein gelernter Kellner (Restaurantfachmann), der diesen Beruf in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag auch überwiegend ausgeübt hat, kann nicht auf die Tätigkeit eines Sitzkassiers in Selbstbedienungsrestaurants verwiesen werden. Bei dieser Tätigkeit kann nur ein ganz geringer Teil der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Restaurantfachmanns nutzbringend verwendet werden, weshalb es sich dabei um keine qualifizierte Tätigkeit handelt, die den Berufschutz erhalten würde.