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Befristete Zuerkennung einer Invaliditätspension

SozialversicherungARD 6128/5/2011 Heft 6128 v. 25.3.2011

OGH 17. 8. 2010, 10 ObS 88/10d

§ 256 ASVG - Seit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 sind Pensionen aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit grundsätzlich befristet für die Dauer von längstens 24 Monaten ab dem Stichtag zuzuerkennen (§ 256 ASVG).

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