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UFS: Perücke nach Chemotherapie - außergewöhnliche Belastung

Lohnsteuer und AbgabenARD 6124/13/2011 Heft 6124 v. 11.3.2011

UFS Wien 31. 8. 2010, RV/2532-W/10

§ 34 EStG - Krebspatienten können die Anschaffungskosten einer Perücke nach erfolgter Chemotherapie und damit verbundenem Haarverlust als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) geltend machen; diese Kosten erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig und dienen dem Erträglichmachen der Krankheit.

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