UFS Wien 28. 10. 2010, RV/3071-W/10
§ 34 EStG - Es gibt im EStG keine generelle Berücksichtigung von Graberrichtungskosten, die ohne Anlass eines Todesfalles geltend gemacht werden könnten: Wenn sich ein Steuerpflichtiger bereits zu seinen Lebzeiten eine Grabstätte errichten lässt, so können derartige Aufwendungen mangels Zwangsläufigkeit im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung nicht berücksichtigt werden.