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Anrechnung von Vordienstzeiten nach dem BAGS-KV

ArbeitsrechtARD 6123/5/2011 Heft 6123 v. 8.3.2011

OGH 3. 9. 2010, 9 ObA 153/09d

§ 32 BAGS-KV - § 32 BAGS-KV (Kollektivvertrag für Beschäftigte bei Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe) sieht eine begrenzte Anrechnung von Vordienstzeiten vor, die vom Arbeitnehmer nachzuweisen sind. In seiner Fassung bis 31. 12. 2007 sah § 32 Abs 4 BAGS-KV vor, dass die Anrechnung der Vordienstzeiten „nach einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von 6 Monaten“ erfolgt.

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