OGH 21. 1. 2011, 9 ObA 2/11a
§ 3 ArbVG - Ein Verzicht auf kollektivvertraglich festgelegte Ansprüche (hier: Anrechnung von bekannt gegebenen Vordienstzeiten für die Einstufung) ist als eine für den Arbeitnehmer ungünstigere Sondervereinbarung zufolge § 3 ArbVG unwirksam.