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Keine Einbeziehung der Abfertigung in Berechnungsgrundlage für Witwenpension

SozialversicherungARD 6116/8/2011 Heft 6116 v. 11.2.2011

§ 49, § 91, § 264 Abs 5 ASVG - Bei der Abfertigung (Alt) handelt es sich um eine sozialversicherungsbeitragsfreie Leistung, die nicht als Entgelt aus einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit iSd § 49 ASVG und damit auch nicht als Einkommen iSd § 264 Abs 5 ASVG anzusehen ist. Eine an den verstorbenen Ehepartner ausbezahlte Abfertigung ist somit nicht in die Berechnungsgrundlage für die Witwenpension (Witwerpension) einzubeziehen. Dagegen bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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