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Frist zur Stellungnahme des Betriebsrats bei Kündigung

Ihre Fragen - unsere AntwortenMag. Bettina SabaraARD 6116/7/2011 Heft 6116 v. 11.2.2011

Durch die ArbVG-Novelle (BGBl I 2010/101, ARD 6103/3/2010) wurde ua auch § 105 ArbVG geändert. Eine Frage, die im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung in der Praxis öfter auftaucht, betrifft die Stellungnahmefrist des Betriebsrats zu einer bevorstehenden Kündigung eines Arbeitnehmers:

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