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Hausbesorger-Entgeltverordnung für Salzburg

Neue VorschriftenARD 6116/1/2011 Heft 6116 v. 11.2.2011

LGBl für Salzburg 2011/11, ausgegeben am 8. 2. 2011

Durch eine Änderung der Hausbesorger-Entgeltverordnung 2000 wird das Entgelt, der Materialkostenersatz und das Sperrgeld für Hausbesorger in Salzburg ab 9. 2. 2011 wie folgt festgesetzt:

Das monatliche Entgelt wird auf € 0,2241 je Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten und auf € 0,4096 je Quadratmeter Gehsteigfläche erhöht. Das Sperrgeld beträgt - unverändert - € 4,00 vor Mitternacht und € 4,50 nach Mitternacht; der Materialkostenersatz beträgt weiterhin 20 % des Entgelts.

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