Amtl Verlautbarung Nr 812/2010 v. 31. 12. 2010
Mit der 3. Änderung der Krankenordnung 2007 der Vorarlberger Gebietskrankenkasse wird normiert, dass ab 1. 1. 2011 für Krankentransporte, soweit diese über die Vorarlberger Landesgrenzen hinausgehen und es sich nicht um Fälle der Ersten Hilfe handelt, eine chef(kontroll)ärztliche Bewilligung erforderlich ist. (www.avsv.at )