§ 162 Abs 3 ASVG - Zeiten des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld (KBG) können nur dann in die Bemessungsgrundlage für Wochengeld einfließen, wenn schon aufgrund der dem Bezug von KBG zugrunde liegenden Entbindung Anspruch auf Wochengeld bestand. Dies gilt auch dann, wenn nach dem Ende des Bezugs von KBG in einem neuen Versicherungsfall der Mutterschaft Wochengeld aus einer nach dem Ende des Bezugs aufgenommenen Erwerbstätigkeit gebührt.