§ 3 Abs 1 Z 10 EStG - Der vorliegende Erlass des BMF stellt einen Auslegungsbehelf zu der mit 1. 1. 2011 in Kraft tretenden Übergangsregelung betreffend die Steuerfreiheit einer begünstigten Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 dar. Er ergeht im Interesse einer möglichst raschen Information losgelöst von den LStR 2002. Die diesbezüglichen Regelungen sind ab 1. 1. 2011 anzuwenden und werden in den nächsten LStR-Wartungserlass eingearbeitet; damit tritt dieser Erlass außer Kraft. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden.