vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Privatpilotenschein eines „Fliegerarztes“ - keine Betriebsausgaben

Lohnsteuer und AbgabenARD 6032/15/2010 Heft 6032 v. 9.3.2010

§ 4 Abs 4 Z 7, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Ein Arzt, der als fliegerärztlicher Sachverständiger auch Flugtauglichkeitsuntersuchungen durchführen will, kann Aufwendungen für den Erwerb des Privatpilotenscheins steuerlich nicht als (Fort-)Bildungsmaßnahme absetzen, weil für keine der beiden Tätigkeiten nach den diesbezüglichen Rechtsvorschriften ein Pilotenschein notwendig ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte