OGH 4. 8. 2009, 9 ObA 79/09x
→ in Zurückweisung der außerordentlichen Revision gegen das Urteil OLG Wien 20. 4. 2009, 8 Ra 17/09t, ARD 5985/6/2009
§§ 6 f ABGB - Der normative Teil eines Kollektivvertrages ist nach den Regeln über die Gesetzesauslegung (§§ 6 f ABGB) zu interpretieren; maßgeblich ist, welchen Willen des Normgebers der Leser dem Text entnehmen kann. Die Vernehmung von Personen, die am Zustandekommen