DGservice NÖGKK, NÖDIS 10/2009
Nach wie vor ist es oftmals üblich, dass Dienstgeber einzelnen Dienstnehmern im Rahmen von entsprechenden Vereinbarungen höhere Abfertigungsansprüche als jene, die gesetzlich vorgesehen sind, zusichern. Weder das BMSVG noch andere gesetzliche Regelungen schließen derartige Besserstellungen aus.