DGservice NÖGKK, NÖDIS 10/2009
Zum Thema „Entgeltfortzahlung bei Lehrlingen“ erreichte die NÖGKK folgende Anfrage:
„Unser Lehrling erlitt am 13. 7. 2009 einen Arbeitsunfall und ist seither arbeitsunfähig. Am 24. 8. 2009 endete sein Lehrverhältnis und per 25. 8. 2009 erfolgte die Übernahme in ein Dienstverhältnis als Arbeiter. Wie wirkt sich die Arbeitsunfähigkeit während der Übernahme auf den Entgeltfortzahlungsanspruch aus?“