§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG - Der Opel Zafira weist zwar ein kastenwagenförmiges Äußeres auf und ist zur Beförderung von 7 (erwachsenen) Personen (inkl Fahrer) zugelassen; er bietet aber - trotz Einhaltung der üblichen Sicherheitsstandards bei den Sitzen - nicht die Möglichkeit, 7 Personen über eine längere Distanz und einen längeren Zeitraum komfortabel zu befördern und das Mindestgepäck für diese Personen mitzunehmen. Damit erfüllt der Opel Zafira nicht das Kriterium der „Personenbeförderungskapazität für mehr als 6 Personen“ im Sinne der VwGH-Rechtsprechung und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug.