Art 3 AbkSozSi-Schweiz, Art 14 EMRK - Der Umstand, dass Österreich und die Schweiz in ihrem zwischenstaatlichen Abkommen über die Soziale Sicherheit allein das Rechtsverhältnis ihrer Staatsbürger untereinander regeln, ohne Rechte bzw Ansprüche von Drittstaatsangehörigen miteinzubeziehen (Art 3 AbkSozSi-Schweiz), stellt keine unzulässige Diskriminierung Drittstaatsangehöriger iSd Art 14 EMRK dar.