§ 301 Abs 3 EO - Kann im Zuge eines Drittschuldnerprozesses die wirksame Zustellung der Exekutionsbewilligung mitsamt der Aufforderung zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung an den Drittschuldner nicht nachgewiesen werden, kann dieser im Drittschuldnerprozess nicht zum Kostenersatz verpflichtet werden.
OLG Wien 15. 4. 2008, 8 Ra 32/08x