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Unterlassene Übermittlung der Drittschuldnererklärung an Gläubiger

LohnpfändungARD 5942/10/2009 Heft 5942 v. 13.3.2009

§ 301 Abs 3 EO - Wenn der Drittschuldner die Drittschuldnererklärung zwar dem Gericht, nicht jedoch auch (in Abschrift) dem betreibenden Gläubiger übersendet, trifft ihn im Drittschuldnerprozess die Kostenersatzsanktion des § 301 Abs 3 EO.

OLG Wien 28. 10. 2008, 9 Ra 123/08m

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