Erlass des BMF vom 15. 12. 2008, BMF-010221/3364-IV/4/2008 (Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2008)
Ein polnisches Bauunternehmen unterhält in Österreich für die Errichtung eines Gebäudes eine feste Geschäftseinrichtung für die Dauer von weniger als 12 Monaten. Für diese Tätigkeit entsendet das polnische Unternehmen in Polen ansässige Arbeiter für eine Dauer von jeweils 3 Monaten.