Erlass des BMF vom 15. 12. 2008, BMF-010221/3364-IV/4/2008 (Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2008)
Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Österreich innerhalb der Zone von 30 Kilometern hat seinen Arbeitsort in Deutschland ebenfalls innerhalb dieser Zone. Er kehrt an 20 Arbeitstagen nicht arbeitstäglich an den Wohnsitz zurück. Im Jahr 2007 ist er für seinen deutschen Arbeitgeber noch zusätzlich 30 Tage in Italien tätig.