DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 11/2008
Ein Lehrling schließt eine Berufsschulklasse negativ ab. Hat dies Auswirkungen auf die Lehrlingsentschädigung und die Abrechnung der SV-Beiträge?
Hinsichtlich der Lehrlingsentschädigung ist im entsprechenden Kollektivvertrag nachzusehen, ob dieser für einen derartigen Fall Sonderregelungen vorsieht. So bestimmt zB der KV für das Metallgewerbe, dass Lehrlingen, die aufgrund negativer Leistungen (nicht aber wegen Krankheit oder Unfall) nicht berechtigt sind, in die nächsthöhere Schulstufe aufzusteigen, im darauf folgenden Lehrjahr nur die Entschädigung in Höhe des vorigen Lehrjahres gebührt.