EuGH 6. 12. 2007, C-451/06 , Walderdorff
→ Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 18. 7. 2007 vgl ARD 5790/8/2007
§ 6 Abs 1 Z 16 UStG, Rz 889 UStR - Art 13 Teil B Buchstabe b 6. MwSt-RL ist so auszulegen, dass die Einräumung der Berechtigung zur Ausübung der Fischerei gegen Entgelt in Form eines für die Dauer von 10 Jahren geschlossenen Pachtvertrages durch den Eigentümer der Wasserfläche und durch den Inhaber des Fischereirechts an einer im öffentlichen Gut befindlichen Wasserfläche weder eine Vermietung noch eine Verpachtung von Grundstücken darstellt, soweit mit der Einräumung dieser Berechtigung nicht das Recht verliehen wird, das betreffende Grundstück in Besitz zu nehmen und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen.