§ 6 Abs 1 Z 11 lit b UStG - Ist eine GmbH aufgrund von Werkverträgen mit dem WIFI und einer Fachhochschule verpflichtet, Lehrveranstaltungen eines bestimmten Inhaltes zu planen und durchzuführen, indem sie Lektoren stellt, die diese Inhalte an die zu Unterrichtenden vermitteln, so kann die GmbH die Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 11 lit b UStG in Anspruch nehmen. Da einer juristischen Person die Leistungserbringung nur durch natürliche Personen möglich ist, schlägt nämlich die unterrichtende Tätigkeit der Dienstnehmer der GmbH auf diese durch.