§ 10 UStG - Die dem Seminarveranstalter (bzw auch direkt dem Seminargast) verrechneten Seminar- und Tagungspauschalen eines Hotels, in denen ua auch Leistungen wie die Bereitstellung eines Seminarraumes samt Grundausstattung und Technik, Seminarbetreuung und Getränkeverabreichung enthalten sind, sind umsatzsteuerlich dem Normalsteuersatz von 20 % zu unterwerfen.
VwGH 20. 2. 2008, 2006/15/0161