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Einstufungskriterien im VBG wegen Altersdiskriminierung EU-widrig?

ArbeitsrechtARD 5854/9/2008 Heft 5854 v. 4.4.2008

§ 26 VBG, RL 2000/78/EG - Im Bereich des Vertragsbedienstetenrechts sind für die Ermittlung des Vorrückungsstichtags gemäß § 26 Abs 1 VBG nur solche Zeiten als Vordienstzeiten anzurechnen, die der Dienstnehmer nach Vollendung seines 18. Lebensjahres erworben hat. Ob diese Regelung mit der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie RL 2000/78/EG vereinbar ist, soll nun durch den EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren geklärt werden.

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