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Keine Verringerung der Vorauszahlung wegen Änderung des KöSt-Satzes

Lohnsteuer und AbgabenARD 5809/11/2007 Heft 5809 v. 12.10.2007

§ 26c Z 5 KStG - Die Bestimmung des § 26c Z 5 KStG soll eine Verringerung der Vorauszahlung lediglich aufgrund der Änderung des Körperschaftsteuersatzes durch das Steuerreformgesetz 2005 hintanhalten.

VwGH 24. 5. 2007, 2005/15/0037

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