§ 10 KStG, § 22 BAO - Wird bei einem Veranlagungsmodell für Großanleger ein Zinsaufwand, der sich bei der (in Österreich ansässigen) Großmuttergesellschaft steuermindernd auswirkt, buchmäßig als Zinsertrag der luxemburgischen bzw der (später) auf Jersey etablierten Basisgesellschaft gutgeschrieben und werden diese Zinserträge sodann durch Ausschüttungen der Basisgesellschaften an die österreichische Zwischengesellschaft unter Ausnutzung der internationalen Schachtelbegünstigung in steuerfreie Beteiligungserträge in Österreich transformiert und sodann aufgrund der allgemeinen Beteiligungsbefreiung des § 10 KStG steuerfrei weiter an die österreichischen Anleger ausgeschüttet, so liegt ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO vor. Eine Berufung auf die Niederlassungsfreiheit ist hierbei nicht möglich, weil diese Gestaltung ausschließlich der Steuerersparnis dient.