OLG Wien 27. 4. 2007, 9 Ra 35/07v
§ 15 Abs 3 lit c BAG, § 4 EFZG - Wurde ein Lehrling vom Lehrberechtigten nicht angewiesen, auch Krankenstände während seiner Berufsschulzeiten direkt und unverzüglich im Lehrbetrieb zu melden, kann dem Lehrling eine diesbezügliche Pflichtverletzung nicht vorgeworfen werden, wenn er sich nur in der Berufsschule krankmeldet.