§ 15 Abs 2 BAG - Ein Lehrling kann den wirksamen Zugang einer Entlassungserklärung und damit die Auflösung des Lehrverhältnisses nicht dadurch vereiteln, dass er die Entgegennahme des Schreibens verweigert.
OLG Wien 15. 6. 2007, 9 Ra 43/07w
§ 15 Abs 2 BAG - Ein Lehrling kann den wirksamen Zugang einer Entlassungserklärung und damit die Auflösung des Lehrverhältnisses nicht dadurch vereiteln, dass er die Entgegennahme des Schreibens verweigert.
OLG Wien 15. 6. 2007, 9 Ra 43/07w