§ 6 KommStG - Ein Kommanditist einer KG kann zur Zahlung der Kommunalsteuer der KG unmittelbar und ohne betragliche Beschränkung als Gesamtschuldner herangezogen werden, ohne dass er seine handelsrechtliche Haftungsbeschränkung einwenden kann.
VwGH 18. 4. 2007, 2006/13/0085